Anmeldung
Magdalenen
Garten Fest
2024

falls ja, bitte eine kurze Beschreibung per E-Mail schicken
Bitte Zusatzblatt, Fotos oder Flyer per E-Mail
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Gewählter Wert: 0
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Alle Preise zzgl. MwSt

Zelte sind selber mitzubringen. Erlaubt sind ausschließlich weiße Zelte.

Zusätzliches Material bitte per E-Mail an: sandra.strueber@magdalenengartenfest.de

Teilnahmebedingungen

 

Zulassung
Zugelassen sind Kunstschaffende, Designer, Kunsthandwerker und Kunsthandwerkerinnen, die selber fertigen, sowie Direktimporteure / Einzel-Projektpartner des Fairen Handels und Sozialbetriebe aus der Region Hildesheim und Europa. Gehen mehr Anmeldungen ein als Standplätze zur Verfügung stehen, nimmt die Marktleitung eine Auswahl vor. Alle zugelassenen Aussteller erhalten eine schriftliche Zulassungsbestätigung und einen Teilnahmevertrag.

Standbau
Es sind nur Aussteller zugelassen, die über einen eigenen wettersicheren Außenstand verfügen. Bitte geben Sie bei der Anmeldung eine Beschreibung mit Maßen an und senden ggf. Fotos ein. Alles, was für den Aufbau und die Dekoration benötigt wird, muss selber mitgebracht werden. Die vorgesehenen Standmaße dürfen nicht überschritten werden. Der Stand muss am Samstag, den 1.6.2024 um 10:00 Uhr fertig aufgebaut und eingerichtet sein und er darf nicht ohne Einwilligung des Veranstalters vor Beendigung der Veranstaltung teilweise oder ganz abgebaut werden. Eine Mitnutzung der angemieteten Standfläche durch Dritte ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter erlaubt, eine Untervermietung der zugewiesenen Fläche ist nicht gestattet.

Strom, Möbel und Müll
Die Veranstaltung ist ein Gartenfest und findet vollständig bei Tageslicht statt, daher sind keine Stromanschlüsse vorhanden. Bierzelttische und -bänke können gegen eine Gebühr von 20.- Euro pro Tisch mit max. 2 Bänken gestellt werden. Der Veranstalter erwartet einen verantwortlichen Umgang mit Müll, der so weit wie möglich vermieden werden sollte. Anfallender Müll muss vom Aussteller getrennt werden. Die Entsorgung findet durch die Haustechnik statt.

Vorführungen
Vorführungen der Handwerkskunst am Stand sind ausdrücklich gewünscht. Sollte dies möglich sein, bitten wir um einen entsprechenden Hinweis in der Anmeldung. Für Vorführungen kann, wenn nötig, ein Stromanschluss bereitgestellt werden.

Parken
Für Aussteller steht ein PKW-Parkplatz in einer benachbarten Schule kostenfrei zur Verfügung. Der Parkplatz wird morgens zu Beginn der Veranstaltung verschlossen und am Tagesende wieder geöffnet, zwischenzeitliches Öffnen ist nur im Notfall möglich. Wohnmobile und Campingwagen sind dort nicht zugelassen.

Buchung
Bitte beachten Sie, dass der Eingang der Bewerbung noch keinen rechtsgültigen Vertrag beschließt. Über die Zulassung der Aussteller entscheidet der Veranstalter nach eigenem Ermessen. Mit der Zusage erhalten Sie eine Rechnung über die Standmiete. Mit Überweisung der Standmiete kommt es zu einer verbindlichen Buchung und Sie erklären sich mit den hier genannten Teilnahmebedingungen einverstanden.

Zahlung/Storno
Die Standgebühr ist bis spätestens bis zum angegebenen Fälligkeitsdatum zu entrichten. Bei Nichtzahlung bis zu dem angegebenen Zeitpunkt behält der Veranstalter sich vor, den Stand anderweitig zu vergeben. Sollten Sie Ihre Anmeldung stornieren wollen, so behält der Veranstalter 30% der Standmiete als Bearbeitungsgebühr ein. Bei Stornierungen nach dem 05.04.2024 wird die Standgebühr nicht erstattet.

Rechtliche Hinweise zur Durchführung der Veranstaltung
Sie verpflichten sich, den Stand mit den bei uns angemeldeten Produkten zu bestücken. Alle zur Standdekoration verwendeten Materialien müssen nach DIN 4102 schwer entflammbar sein (Brandschutzklasse 1). Die Verwendung von Stroh, Trockenholz oder ähnlichen Materialien sowie das Rauchen, brennende Kerzen und jegliche Art offenen Feuers sind unzulässig. Ebenso ist der Verkauf von Speisen und Getränken ausschließlich den dafür mit einer Sondergenehmigung zugelassenen Ausstellern gestattet. Sie verpflichten sich dazu, den Stand und den Garten so zu verlassen, wie Sie ihn vorgefunden haben. Andernfalls müssen die entstehenden Kosten für die Wiederherstellung von Ihnen erstattet werden. Dies gilt insbesondere für Beschädigung der Gartenfläche oder für die Müllentsorgung. Zudem haften Sie für Ihre Waren und für einfache oder grobe Fahrlässigkeit Ihrer Mitarbeiter, sollten diese Personen- und/oder Sachschäden verursachen. Der Veranstalter übernimmt die allgemeine Bewachung des Gartens tagsüber und nachts während der Aufbauzeit und der gesamten Marktzeit, jedoch ohne Haftung. Ebenso haftet der Veranstalter nicht für Diebstahl. Der Abschluss einer Ausstellerversicherung wird empfohlen. Sollte die Veranstaltung aufgrund höherer Gewalt oder anderer nicht selbst verschuldeter wichtiger Gründe nicht stattfinden können, verpflichtet sich der Veranstalter Ihnen gegenüber, die Teilnahmegebühr zu erstatten. Alle anderen Kosten (z.B. Reisekosten, Produktionskosten) tragen Sie.
Der Veranstalter ist berechtigt, während der Veranstaltung zu fotografieren und das Material öffentlich zu verwenden. Dasselbe gilt für die vom Veranstalter zugelassene Presse.
Bei Verletzung eines Punktes der Teilnahmebedingungen kann der Veranstalter jederzeit vor oder während des Marktes die Zulassung zurückziehen. Der Stand darf dann nicht aufgebaut werden oder muss unverzüglich abgebaut werden. Hierfür trägt der Aussteller alle Kosten. Bei Räumung durch Dritte wird diese dem Aussteller in Rechnung gestellt. Zusätzlich behält sich der Aussteller die Anrechnung eines Schadensersatzes vor.
Durch Überweisung der Standmiete akzeptieren Sie die hier genannten Teilnahmebedingungen.